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Jugendhilfe Dithmarschen
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Futura

Zielgruppe

Wir nehmen Jungen im Rahmen des KJHG/BSHG auf, wobei das Aufnahmealter ab dem sechsten Lebensjahr liegt. Wir gehen von Verhaltensauffälligkeiten aus, die in den individuellen Vorerfahrungen der Kinder und Jugendlichen begründet sind und arbeiten mit ihnen zusammen, um lösungsorientierte Verhaltensmuster zu entwickeln und ihre Stärken zu fördern. Ziel der Einrichtung ist, gemeinsam mit den Bewohnern Lebensperspektiven zu entwickeln. Grundsätzlich werden die Kinder- und Jugendlichen bei allen Vorhaben beteiligt und haben Mitspracherecht. Dazu gehören:

 

  • – Erreichen eines Schulabschlusses.

  • – Erziehung zum Selbstmanagement.

  • – Erreichen von sozialen Kompetenzen (Soft-Skills).

 

Weitere ambulante Leistungen bei Bedarf, z.B. bei Verselbstständigung des Jugendlichen oder bei der Rückführung in die Familie. In schwerwiegenden Fällen kann nach Absprache mit der Einrichtung ein Probewohnen bzw. eine Notaufnahme eingeleitet werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gesetzliche Grundlagen: §§ 27, 34, 35, 35a, bei Bedarf Nachbetreuung

nach § 41 KJHG.

Ausschlusskriterien

 

Ausschlusskriterien für eine Aufnahme sind:

  • – Drogen- oder Alkoholabhängigkeit

  • – Medikamentenmissbrauch

  • – Schwere psychiatrische Erkrankungen